“Wenn du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
— Mahatma Gandhi
Aktuelles
- BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberatersam 12. Februar 2026
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff verwendet und folglich die Pflicht zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfachs an […]
- BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgangam 12. Februar 2026
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG […]
- BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgangam 12. Februar 2026
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG […]
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