“Wenn du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
— Mahatma Gandhi
Aktuelles
- BFH zum Vorruhestandsmodell: Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeitenam 2. April 2026
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. So entschied der BFH in einem […]
- BFH: EuGH-Vorlage zu Antidumpingzoll für Verbindungselemente aus Stahlam 2. April 2026
Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Festsetzung von Antidumpingzoll für Verbindungselemente der KN Pos. 7307 aus der Volksrepublik China vorgelegt (Az. VII R 16/23).
- BFH: Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindungam 2. April 2026
Der BFH hat zur Rechtmäßigkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung entschieden (Az. V R […]
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